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Broker-Bedingungen — Charter-Vermittlung

Wie eine Anfrage zu einem Angebot wird, wer Vertragspartnerin für die Yacht ist, und was eine Bordkasse (APA) bedeutet.

Gültig ab 25.09.2026.

Broker und ausführender Anbieter

A1 Venture AG, Nollisweid 76, 9050 Appenzell Meistersrüte, vermittelt Charter unter den Marken YACHT SWISS und Weitwasser. Vertragspartnerin für die Yacht ist der im individuellen Angebot genannte Eigner oder das Charterunternehmen — nicht A1 Venture AG.

Eine Anfrage ist kein Angebot

Das Absenden des Formulars löst ein individuelles Angebot aus. Ein Vertrag über die Yacht entsteht erst, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.

Was die Anfrageliste ist

Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.

Geltende Bedingungen

Neben diesen Broker-Bedingungen gelten die AGB des Eigners oder Charterunternehmens; sie werden im Angebot verlinkt oder beigelegt.

Bordkasse (APA)

Eine Vorauszahlung für laufende Kosten während der Reise ist bei Bareboat- und Crewed-Charter üblich. Höhe und Abrechnung legt der Anbieter fest und nennt sie im Angebot.

Dokumente

Segelscheine, Pässe und eine Crew-Liste werden gemäss den Anforderungen des Anbieters vor der Übergabe eingereicht.

Zahlung

Anzahlung, Restzahlung und Bordkasse erfolgen gemäss den Modalitäten des Anbieters, die im Angebot genannt werden.

Haftung des Brokers

Für die Durchführung des Charters, einschliesslich Zustand der Yacht und Sicherheit an Bord, ist der Eigner oder das Charterunternehmen verantwortlich. A1 Venture AG haftet für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung.

Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.