Broker, Dokumente und Verantwortung
Wer wofür verantwortlich ist: die Rolle des Brokers, die Rolle von Eigner oder Charterunternehmen, was eine Bordkasse (APA) bedeutet und wie Dokumente übermittelt werden.
Rolle des Brokers
A1 Venture AG vermittelt unter der Marke YACHT SWISS Bareboat-, Skipper- und Crewed-Charter bei Eignern und Charterunternehmen im Ausland. Sie ist nicht Eigentümerin der vermittelten Yachten.
Rolle von Eigner oder Charterunternehmen
Der Chartervertrag über die Yacht wird mit dem im Angebot genannten Eigner oder Charterunternehmen geschlossen. Dessen AGB regeln Übergabe, Kaution, Versicherung, Selbstbehalt und Besatzungseinsatz.
Bordkasse (APA)
Bei Bareboat- und insbesondere bei Crewed-Charter ist eine Vorauszahlung für laufende Kosten während der Reise üblich. Die Höhe legt der jeweilige Anbieter fest; diese Website nennt keinen Betrag.
Ausweise und Crew-Liste
Segelscheine, Pässe und eine Crew-Liste werden verlangt, sobald der Anbieter sie für die Übergabe benötigt. Bei Zielen im Ausland bedeutet die Übermittlung eine grenzüberschreitende Datenweitergabe an den Anbieter.
Zahlung
Anzahlung, Restzahlung und Bordkasse erfolgen gemäss den Modalitäten des Anbieters; der Rahmen in CHF wird im individuellen Angebot genannt.
Stornierung und Wetter
Es gelten primär die Stornoregeln des Eigners oder Charterunternehmens, ergänzt durch die Broker-Bedingungen. Wetterentscheidungen während der Reise trifft die Crew oder der Skipper vor Ort.